Aus dem Protokoll der Fuldaer Bischofskonferenz vom 23. August 1923

Von neuem betont die Konferenz [...] folgende Grundsätze:
Es ist den Katholiken nicht gestattet, den freien Gewerkschaften als Mitglieder anzugehören, einerlei, ob es sich um Gewerkschaften für Arbeiter oder solche für Angestellte oder Beamte handelt.
Wenn die Katholiken die Möglichkeit haben, sich in Verbänden zu organisieren, die ihren religiösen Interessen nicht entgegenstehen, so sind sie verpflichtet, aus den freien Gewerkschaften auszutreten. [...]
Wenn Katholiken trotz erfolgter Aufklärung und obwohl ihnen Eintritt in eine andere Organisation möglich ist, dennoch als Mitglieder in den freien Gewerkschaften verbleiben, so sind sie zu dem Sakramentenempfang nicht mehr zuzulassen. [...]
Die Priester und die katholischen Verleger sollen an die Canones des C. J. C. erinnert werden, wonach die Veröffentlichung religiöser Artikel in Zeitschriften durch Priester der Genehmigung des Bischofs des Priesters oder des Bischofs des Druckortes bedürfen. [...]
Die Anregung, an den Herz-Jesu-Freitagen ein dreizehnstündiges Gebet wenigstens in einer Kirche jeder Stadt abzuhalten, wofür Mittel zur Verfügung gestellt oder zu erstreben sind, wird dankbar angenommen.
Bei der Reichsregierung soll der Antrag gestellt werden, die zollfreie Einfuhr von Meßwein aus dem Auslande (Tirol, Ungarn, Spanien) zu gestatten. [...]

Aus dem Protokoll der Fuldaer Bischofskonferenz vom 22. August 1923

Die Konferenz erklärt sich damit einverstanden, dass zwecks Herbeiführung einer einheitlichen Fassung der im Katechismus vorkommenden Gebetstexte auf Vorschlag der Freisinger Konferenz beim 1. Gebot Gottes der Zusatz: "und kein geschnitztes Bild machen, um es anzubeten" weggelassen wird und das 5. Kirchengebot lauten soll: "Du sollst im Jahre wenigstens einmal die hl. Kommunion empfangen und zwar zur österlichen Zeit." [...]
Die Konferenz nimmt Kenntnis von den Verhandlungen über die Zahl der Religionsstunden in den vier oberen Klassen der Volksschule; sie gibt der Hoffnung Ausdruck, dass es in Zukunft noch gelingen wird, außer den vier Stunden eine fünfte Stunde als Perikopenstunde, wie sie bisher vielerorts bestand, zu erlangen. [...]
Da die Fälle sich mehren, dass unkirchliche Lehrer an katholischen Schulen angestellt werden oder verbleiben, ohne dass das Ministerium auf die erhobene Beschwerde des Bischofs wirksame Maßnahmen dagegen trifft, so wird der Vorsitzende auf einstimmigen Beschluss der Konferenz beim Ministerium dagegen Protest erheben und fordern, dass in Zukunft dem berechtigten Verlangen der Eltern und der Kirche auf Entfernung solcher Lehrer Rechnung getragen wird. [...]
Das Ministerium soll ersucht werden, von der beabsichtigten Einschränkung des Unterrichtes in der hebräischen Sprache auf den Gymnasien mit Rücksicht auf die für das Studium des Alten Testamentes notwendigen Vorkenntnisse der Theologen Abstand zu nehmen.


Münsteraner Forum für Theologie und Kirche (MFThK)