Letzte Aktualisierung: 8. August 2002

Dietmar Mieth

Ethische Grundlagen von Lebenspartnerschaften

1. Die Antwort der katholischen Kirche auf die gegenwärtigen Herausforderungen

Wahl und Gestaltung von Beziehungen sind heute optional, wenn auch in neue, soziale Voraussetzungen eingebettet (lange Ausbildung, Eingliederung der Frauen in die Berufswelt, Mobilität des Arbeitsplatzes etc.) welche feste Beziehungen erschweren. Die katholische Kirche hält daran fest, daß die persönliche Beziehungsethik in eine objektive Sexualethik eingebettet bleibt. Diese entspricht einer Naturordnung, die den Zweck der Sexualität auf Nachkommenschaft festlegt. Der Sinn der damit privilegierten heterosexuellen Lebensgemeinschaften richtet sich zwar auf die liebende Beziehung, aber deren Zweck bleibt die Nachkommenschaft. Lebenspartnerschaft ist auf die Familie willen angelegt. Sexualität hat der Zweckbestimmung Fortpflanzung zu folgen, auch wenn ihr Sinn nicht darauf festgelegt ist. Die Ehegemeinschaft unter Christen ist sakramental, d.h. ein Heilszeichen, wenn sie unter diesen Voraussetzungen von der Kirche "geschlossen" (besser wäre: eröffnet) wird.
Es geht zunächst darum, sich auf der Ebene solcher grundsätzlicher Leitbilder und Wertfeststellungen erneut zu verständigen. Denn jede Normendiskussion ohne diese Verständigung entbehrt schon von vornherein einer gemeinsamen Sprache. Vielleicht könnte man in einem solchen Gespräch das Anliegen der Lebenshilfe in der kirchlichen Sexualmoral neu entdecken; vielleicht könnte das Lehramt der Kirche auf der anderen Seite einsehen lernen, daß es so etwas wie eine Lehrentwicklung gibt, die von den praktisch gelebten Überzeugungen der Christen nicht unabhängig bleiben kann. Was verändert sich, wenn man (mit dem Dokument der Glaubenskongregation von 1975) die Homophilie als eine fixierte Eigenart betrachtet, die schon vor der Geschlechtsreife gleichsam unabhängig von ihren Vorgängen besteht? Ich bin überzeugt davon, daß die Moraltheologie in diesen Fragen nicht über ein abgesichertes Wissen verfügt.[Vgl. W. Ernst (Hg.), Grundlagen und Probleme der heutigen Moraltheologie, Leipzig 1989.] Solange aber der offene Dialog erschwert ist, wird sie aber auch nicht darin weiterkommen.
Das Schreiben der Glaubenskongregation "Persona humana" von 1975 enthielt insofern eine Neuheit, als erstmals in einem kirchlichen Dokument dieses Ranges anerkannt wurde, daß es eine homosexuelle Veranlagung gibt, die nicht erst mit der sexuellen Entwicklung (z.B. durch Verführung) erworben wird und für die die Betroffenen daher nicht verantwortlich zu machen sind. Vorher wurden alle Menschen grundsätzlich als heterosexuell betrachtet, und die Homosexualität war daher schon als Neigung objektiv falsch. Auch das nachfolgende Schreiben der Glaubenskongregation an die Bischöfe von 1986 hält daran fest, daß es eine homosexuelle Veranlagung gibt, die keine sittliche Schuld darstellt.
Die Glaubenskongregation wendet sich freilich gegen zwei Schlußfolgerungen aus diesem Befund, die seit 1975 gelegentlich gezogen wurden. Die erste stellte eine mögliche Auslegung von "Persona humana" dar, die inzwischen als unzulässig erachtet wird. Diese Schlußfolgerung war: wenn die homosexuelle Veranlagung und Neigung nicht sittlich anrechenbar ist, dann entspricht sie ebenso wie die heterosexuelle Veranlagung und Neigung der gottgewollten Ordnung der menschlichen Person. Das Schreiben der Glaubenskongregation von 1986 betonte demgegenüber, daß die gottgewollte Ordnung der menschlichen Person die Zweigeschlechtlichkeit bleibe. Daher müsse man zwischen der subjektiven Anrechenbarkeit der homosexuellen Neigung und ihrer objektiven Bewertung unterscheiden: Homosexualität bleibt objektiv im Sinne der gottgewollten Ordnung der menschlichen Person eine Unordnung, ohne jedoch für den Betroffenen als solche sittlich anrechenbar zu sein. Anders ausgedrückt: Die homosexuelle Veranlagung und Neigung ist keine Sünde, aber sie ist ein Übel. Die zweite Schlußfolgerung, die gelegentlich gezogen wurde, hängt mit der ersten insofern zusammen, als weiter gefolgert wurde: wenn die Veranlagung keine Sünde ist, dann ist auch der homosexuelle Akt (unter analogen Voraussetzungen der sittlichen Bindung wie bei heterosexuellen Beziehungen) keine Sünde. Diese Schlußfolgerung hatte schon "Persona humana" von 1975 abgelehnt, und diese Ablehnung wurde 1986 wiederholt.
Die Glaubenskongregation gibt dafür einige Gründe an. Unter diesen Gründen findet sich nicht der Hinweis auf die Sinngebung des Geschlechtsverkehrs, vorrangig der Fruchtbarkeit zu dienen. Eine solche Begründung wäre gegen die Lehre der Enzyklika "Humanae vitae" (1968), wonach es durchaus sinnvolle sexuelle Akte gibt, die nicht der Fruchtbarkeit dienen. Die Gründe der Glaubenskongregation liegen vielmehr in ihrem Verständnis der biblischen Weisung, vor allem der paulinischen Schriften des Neuen Testamentes, und im Auftrag der Menschen, die Schöpfungsordnung so zu vollziehen, wie Gott sie gewollt habe, also ohne die darin möglichen Übel zu realisieren. Als weiterer Grund wird die Konstanz der kirchlichen Lehre angeführt. Dabei wird berücksichtigt, daß eine Veranlagung oder Neigung nichts rein Geistiges, sondern auch etwas Seelisch-Emotionales und etwas Leibliches ist. Der Verzicht ist darin begründet, daß Homosexualität objektiv eine Unordnung sei, auch wenn die Vorzugsliebe zur körperlichen Beziehung drängt und darin ihren Ausdruck findet. Es ist nicht zu verkennen, daß die behauptete Unordnung etwas mit einem durch Fortpflanzung gekennzeichneten Naturverständnis zutun hat. Dies wird gelegentlich als katholischer "Biologismus" kritisiert. Seit man auch im Tierreich homosexuelle Beziehungen kennt, ist der Biologismus kein Ableseverfahren mehr, sondern eine Interpretation.
Eine solche kirchliche Lehre ist im theologischen Disput kritisierbar. Dabei gelten innerkirchlich zwei Grundsätze: erstens, sie soll genau dargestellt werden; zweitens, sie soll mit gutem Willen im Sinne ihrer eigenen Intention interpretiert werden. Vom Standpunkt der theologischen Ethik und vom Standpunkt christlicher Lebens- und Praxiserfahrung ist dennoch zu fragen: Wo liegen die kritischen Punkte in dieser kirchlichen Lehre über die Homosexualität?
Ein kritischer Punkt ist die Berufung auf die biblische Beurteilung der Homosexualität. Die humanwissenschaftlichen Einsichten über eine vorpubertäre, unumkehrbare homosexuelle Veranlagung (genetisch oder entwicklungs-psychologisch bedingt, das bleibt unklar) gehören erst ins 20. Jahrhundert. Man kann der Bibel nicht vorwerfen, daß sie ausschließlich eine konstitutionelle Heterosexualität kannte, d.h. daß sie bei allen Verurteilungen von homosexuellen Handlungen eigentlich heterosexuell veranlagter Menschen ausging. Dann erhebt sich aber die Frage, ob sich die Bibel von ihren Voraussetzungen her überhaupt zur genuinen Homosexualität äußern konnte, oder ob dafür ein biblischer Fingerzeig fehlt.
Ein weiterer kritischer Punkt ist die Vorstellung von einer genauen Kenntnis der Schöpfungsordnung. Die Frage ist, inwiefern wir darüber so Bescheid wissen, daß wir daraus Schlußfolgerungen für die Ordnung des Lebens ziehen können. Thomas von Aquin, der bekanntlich eine ziemlich restriktive Sexualethik vertrat und diese mit der Schöpfungsordnung begründete, hat seine Aussagen unter den Vorbehalt gestellt: "so weit wir davon wissen".
Wenn aber Homosexualität ein physisches Übel (physisch meint hier: "naturgegeben") ist, wie die Glaubenskongregation unterstellt, dann bleibt als dritter kritischer Punkt die Frage, ob es im Einzelfall unter konkreten menschlichen Bedingungen nicht Übel geben könnte, die in ihrer Realisierung schlimmer sind als die Realisierung des "physischen Übels" der homosexuellen Neigung. Es geht also um die Frage, ob die moraltheologische Lehre vom "kleineren Übel", das in der Abwägung verschiedener Übel vorzuziehen sei, hier unter keinen Umständen anwendbar ist. Mindestens diese Ansicht ist in der Moraltheologie stark vertreten, wenn auch nicht offensiv formuliert. Von dieser Voraussetzung eines Abwägungsverbotes geht die Glaubenskongregation offensichtlich aus: Die homosexuelle Handlung ist in jedem denkbaren Falle objektiv falsch. Ob solche "in sich schlechten Handlungen" in einem verallgemeinerbaren Sinne überhaupt geben kann, ist derzeit in der Moraltheologie umstritten.[Vgl. D. Mieth (Hg.), Moraltheologie im Abseits? Antworten auf die Enzyklika "Veritatis Splendor". Freiburg-Basel-Wien 1994.]
Wie immer man über die theoretische Basis dieser kritischen Punkte denkt, unstrittig bleibt in der praktischen Orientierung, daß objektive Unrichtigkeit und subjektive Anrechenbarkeit unterschieden werden können. Wo wirklich eine Sünde vorliegt, das kann nicht rein objektiv entscheiden werden, denn nach K. Rahner ist eine nur objektive "Schuld" oder sittliche Unrichtigkeit noch nicht automatisch eine subjektive, d.h. anrechenbare Schuld oder Sünde.[Vgl. A. Röper – K. Rahner, Objektive und Subjektive Moral. Freiburg-Basel-Wien 1971.] Daher verweist die Glaubenskongregation, auch in ihren Schreiben an die Bischöfe, immer wieder auf die pastorale Klugheit und Fürsorge im Einzelfall. Wenn sie sich zudem gegen die Diskriminierung homosexueller Menschen wendet, muß man das sehr ernst nehmen.
Schließlich darf man nicht vergessen, daß es auch kritische Punkte in der emanzipatorischen Bewegung für die Gleichstellung von Heterosexualität und Homosexualität gibt. Dazu gehört z.B. eine einfache Gleichsetzung heterosexueller und homosexueller Bindungen. Man ist hier eher auf Analogiebildungen angewiesen, wenn man die Korrespondenz zwischen Leib und Seele ernst nimmt. Die schwierige Frage des experimentellen Risikos in der Herausbildung geschlechtlicher Selbsterfahrung mag heute moralisch leichter gewichtet werden, sie ist aber auch nicht zu verdrängen.
Obwohl die Kirche versucht, in ihrer ethischen Orientierung eine Hilfestellung zu geben, bleiben ungelöste ethische Probleme ein Ärgernis. Sie gehen den betroffenen Menschen sehr nahe. Sittliche Lehrsätze können ohnehin die gesamte sittliche Wirklichkeit ebensowenig genau und umfassend umschreiben wie eine Grammatik die Sprache. Die Autorität der ethischen Orientierung der Kirche erspart den einzelnen Christen in jedem Falle nicht, in verantwortlicher Gewissensprüfung zu handeln. Dies mag für den einzelnen Christen bzw. die einzelnen Christen ein gangbarer Weg sein; für "bekennende" Homosexuelle im kirchlichen Dienst gilt immer noch kirchenrechtlich die Unvereinbarkeit ihres Lebens mit diesem Dienst. Das mag man auch deshalb bedauern, weil die Alternative dazu Heuchelei heißen kann.
Die homosexuellen Kontakte sind also nach Ansicht des katholischen Lehramtes ebenso wie nicht-ethische Kontakte und Lebensformen Verfehlungen gegen eine metaphysische Ordnung. Es wird nicht geprüft, ob diese metaphysische Ordnung nicht ein soziales Konstrukt oder ein "cultural pattern" ist, das weder in der biologischen Verhaltensforderung noch in der Beziehungsethik (seit der romantischen Wende) nachvollzogen werden kann. Dabei unterscheidet die Kirche zwischen subjektiver Anrechenbarkeit und objektiver Schuld nur, solange es nicht um kirchliche Dienste geht. Kennzeichnend für die Kirche ist heute auf der einen Seite, daß sie die Modernität der Strukturen von Arbeitswelt und Wirtschaft übernimmt und sich ihrer, bis in die modernsten Kommunikationsstrukturen hinein, bedient. Auf der anderen Seite sieht sie nicht, daß es gerade die Voraussetzungen dieser modernen Entwicklung sind, die ihre Normen zu Fall bringen.[Vgl. dazu St. Lem, Sterntagebücher, Frankfurt a.M. 1978, 250: "Die Kirche kann dem Fortschritt von Zeit zu Zeit Schlachten liefern, aber wenn sie eine Front verteidigt ... vollzieht der Fortschritt, anstatt einen frontalen Kampf zu führen, ein Umgehungsmanöver, mit dem er den Sinn der verteidigten Positionen liquidiert."] Das ist ein Paradox.
Die aktuelle Moraltheologie versucht demgegenüber, die Verbindlichkeit nicht aus einer sexuellen Naturordnung, sondern aus der Beziehungsethik heraus neu zu entwickeln.[Vgl. Regina Ammicht-Quinn, Körperdiskurs, Religion und Sexualität, Mainz 2000] Als Leitsatz ließe sich mit Antoine de St Exupéry sagen: "Du bleibst verantwortlich für das, was du dir vertraut gemacht hast." Der Eros kam aus dem Ethos der Treue immer wieder neu belebt werden. Kommt es zu Fehlentwicklungen, brauchen diese Hilfe, Betreuung und Beratung bzw. Begleitung. Die Individualisierung der Postmoderne wird insoweit bekämpft, als sie Beliebigkeit inszeniert: alles gilt, was gilt, und, daß nicht alles gilt, das gilt auch. Oder wie ein kirchenkritisches Spottlied der katholischen Jugend in den achtziger Jahren intonierte: "Und wenn der Hirte sein Lamm liebt, soll er es lieben, wenn er es liebt, denn ich will, daß es alles gibt, was es gibt."
Dieser Beliebigkeit setzten die TheologInnen eine neue Verbindlichkeit entgegen. Diese steht unter bestimmten Voraussetzungen:

2. Eine neue Verbindlichkeit: die Einheit von Liebe und Treue

Die neue Verbindlichkeit stammt aus der Besinnung über Fehlentwicklungen der Postmoderne (insbesondere der Individualisierung). Dazu einige Thesen:

3. Zusammenfassung in Fragen und Antworten:

Gleichstellungsgesetze versuchen in Europa die Modelle des verbindlichen Zusammenlebens einerseits zu unterstützen andererseits zu erweitern. Dabei stellen sich im Hintergrund der Entwicklung Fragen des Wertewandels bzw. der Prioritätensetzung in ethischen Fragen. Ebenso wichtig ist die Grundauffassung von Demokratie, wonach die gerechten Institutionen eine Pluraliät der Optionen für die gute Lebensführung garantieren sollen. Von dieser angemessenen Pluralität ist freilich die Beliebigkeit zu unterscheiden.

1. Wie ist das Verhältnis von Gleichstellung und Gleichwertigkeit? Bleibt hier eine Spannung zwischen Recht und Moral bzw. die Spannung zwischen Richtigem und Gutem? Die rechtliche Gleichstellung ermöglicht verschiedene Urteile über Wertoptionen, die in Gemeinschaften verschieden gelebt werden. Deshalb ist Gleichstellung keine Festsetzung von Gleichwertigkeiten. Diese Bewertung wird in den Bereich individueller und gemeinschaftlicher Lebensformen verwiesen.
2. Das Prinzip der Gerechtigkeit besagt, daß Gleiches gleich und Ungleiches ungleich behandelt werden soll. Daher ist zu fragen: Was ist in unterschiedlichen Lebenspartnerschaften gleich, was ungleich? Dabei gilt der Vorrang der Gleichheit, weil Ungleichheit oft auf einer sozialen Konstruktion beruht. Die Menschen sollen über Ungleichheit selber einen breiten Raum der Entscheidungen zugewiesen erhalten.
3. Sind die rechtlich gefaßten Formen der homosexuellen Partnerschaften ethisch zu tolerieren, geboten oder gar zu fördern? Die Frage wird durch das Recht nicht entschieden und den Moralauffassungen überlassen. Dies wird also zu einer Frage der ethischen Selbstvergewisserung von Lebensgemeinschaften und von religiösen Gemeinschaften.
4. Die zeitliche Erstreckung der Partnerschaft ist durch biographischen Wandel und durch berufliche Mobilität erschwert. Ungünstige Voraussetzungen sind nicht auf dem Rücken des einzelnen auszutragen, sondern sie müssen durch soziale Solidarität verringert werden.
5. Ist das Teilen von Status-Merkmalen zugleich die Einschränkung eines privilegierten Status von Ehe und Familie? Privilegien sollten vorrangig an Belastungen ausgerichtet werden. Die besonderen Schutzgarantien für Ehe und Familie sollten jedoch bleiben: Sie werden durch die rechtliche Anerkennung anderer Beziehungen nicht verringert. Darauf wäre zu achten.
6. Familienförderung und Partnerschaftsförderung sind dabei zu unterscheiden, aber nicht zu trennen.
7. In der Bedeutung von Diskriminierungsverboten sind sich unterschiedliche ethische Konzepte einig.
8. Die Schwerpunktsverlagerung von der Sexualethik zur Beziehungsethik erfordert ein Umdenken der Kirchen und Gemeinschaften, ohne dabei in die Beliebigkeit zu verfallen. Da aber auch die Kirche eine ausdifferenzierte "moderne" Institution ist, kann sie nur unter behutsamer Anerkennung unterschiedlicher Optionen von Christen mit sich identisch bleiben.
9. Ist jede Moral ein Provisorium unter dem Vorbehalt gesellschaftlicher Entwicklungen? Nein, die Moral der Menschenwürde bleibt stets zeitgemäß.
10. Welche neueren Entwicklungen sind christlich integrierbar? Insbesondere die Fokussierung der Sexualethik auf Gewalt und Mißbrauchsverbote. Hier ist in Zukunft eine Priorität der Kirche zu setzen! Die Aufmerksamkeit verschiebt sich dabei von der Sexualethik zur Ethik gegen Gewaltanwendung.

Eine gedruckte Fassung des Textes erscheint in der Schriftenreihe des österreichischen Notariats, MANZ'sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung.


Münsteraner Forum für Theologie und Kirche (MFThK)